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Im Notfall 112

Rettungsgasse: Richtiges Verhalten bei Stau

Eine Rettungsgasse ist eigentlich sehr einfach zu bilden, aber dennoch misslingt ihre Umsetzung im Alltag häufig. Damit Einsatzfahrzeuge jedoch ungehindert zur Unfallstelle durchdringen können, ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer an der Rettungsgasse mitwirken.

Am vergangenen Dienstag mussten Rettungskräfte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Pforzheimer Berufsfeuerwehr auf der A8 leider feststellen, dass die Rettungsgasse nicht einwandfrei funktioniert. So ereignete sich zwischen Heimsheim und Pforzheim Süd ein schwerer Unfall, bei dem eine Person lebensgefährlich verletzt wurde. Doch die Einsatzkräfte hatten Schwierigkeiten, zur Unfallstelle vorzudringen, da der Großteil der Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bildete. So konnte der Rettungswagen nur im sehr langsam Zickzack passieren.

Berufsfeuerwehr kennt Problem Rettungsgasse

Doch auch die Berufsfeuerwehr ist mit dem Problem der nicht eingehaltenen Rettungsgasse vertraut. Vor allem große Feuerwehrfahrzeuge haben öfter ein Problem, wenn sie zum Einsatzort fahren, da sie viel Platz benötigen. Zudem kommt es immer wieder vor, das Pkw-Fahrer sich hinter die passierenden Rettungsfahrzeuge hängen und hinterherfahren. So berichtete eine Notärztin von einem Fall, in der ein nachfolgendes Fahrzeug auf das Notarzteinsatzfahrzeug prallte. Dabei wurden beide Rettungskräfte verletzt. Auch gibt es Autofahrer, die bereits im Windschatten des Rettungswagens mitfuhren.

Lkw-Fahrer handeln vorausschauender

Eine DRK-Mitarbeiterin stellte mitsamt ihrer Kolleginnen und Kollegen fest, dass es meistens Lkw-Fahrer sind, die vorausschauender handeln und an den rechten Rand fahren. Obwohl das Thema Rettungsgasse häufig in Erste-Hilfe-Kursen angesprochen werde, funktioniert das System nicht einwandfrei. Nach einem DRK-Ausbilder sei ebenfalls die Strafe von 20 Euro zu gering.

Rettungsgasse bereits bei Annäherung im Rückstau bilden

Damit die Rettungsgasse problemlos funktioniert, ist es wichtig, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird. Geschieht dies erst bei der Annäherung der Einsatzfahrzeuge, geht wichtige Zeit verloren. Dies gilt auch, wenn keine Unfallstelle erkennbar ist, etwa, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.

Seit 2012 ist Rettungsgasse verpflichtend

Die Rettungsgasse ist zudem seit 2012 in Deutschland, Tschechien, Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben. In der Schweiz und in Slowenien ist sie auf freiwilliger Basis zu bilden. Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro rechnen.

Standstreifen scheidet für Rettungsfahrzeuge aus

Dass Rettungsfahrzeuge beizeiten auch den Standstreifen nutzen, um zum Unfallort zu kommen, ist ein vielverbreitetes Gerücht. Der Standstreifen dient lediglich liegengebliebenen Fahrzeugen.

Quelle: DRK Rettungsdienst Pforzheim-Enzkreis