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Im Notfall 112

Was tun, wenn Leitungen und Rohre eingefroren sind?

Von einer Bärenkälte sprechen die einen, vom Jahrhundertwinter die anderen. Tatsächlich wissen wir in diesem Jahr wieder, was ein Winter mit Schnee und Kälte ist. Da kommt es nicht selten vor, dass Feuerwehren witterungsbedingt vermehrt ausrücken müssen. Darum heute hierzu ein paar Ratschläge:

    • Heizungen regelmäßig von einem Fachmann überprüfen lassen.

    • Bei Holzöfen Brennvorräte nicht zu nahe neben der Brennöffnung lagern.

    • Noch warme Brennabfälle (Asche, Glut usw.) immer gut abkühlen lassen und nur in feuerfeste Mülltonnen, also nicht in die schwarzen Plastiktonnen, geben.

    • Sicher sind auch Heizlüfter. Hier sollte aber immer ausreichend Abstand zu brennbaren Gegenständen eingehalten werden.

    • Außerdem sind Heizlüfter keine geeignete Möglichkeit um feuchte Kleidung oder Ähnliches zu trocknen.

    • Achten Sie auch darauf, Steckdosen nicht durch zu viele Heizgeräte zu überlasten und dadurch einen Kabelbrand zu verursachen.


Doch auch Wasserschäden durch Kälte sind Einsätze, zu denen Feuerwehrleute im Winter gerufen werden. Durch starken Frost können ungenutzte oder freiliegende Wasserleitungen einfrieren. Ein dabei entstandener Eispfropf kann dann die Rohre bersten und Wasser austreten lassen. Wenn Sie wissen, dass Räume mehrere Tage ungenutzt bleiben, sollten Sie folgende Vorkehrungen treffen:

    • Heizungen nie ganz abstellen und mindestens auf der Froststufe weiterlaufen lassen.

    • Nicht benötigte Wasserleitungen abstellen und unbedingt entwässern. Dies gilt auch für Gartenschläuche und Brunnenleitungen in Außenanlagen.

    • Sollten Leitungen nicht abgestellt werden können sind nachrüstbare Frostwächter eine sinnvolle Anschaffung.

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Aber auch mit entsprechend getroffenen Vorkehrungen können Wasserleitungen bei langanhaltenden Frosttemperaturen einfrieren. Um dabei einen Rohrbruch zu vermeiden sollte schnell gehandelt werden. Unüberlegtes Handeln jedoch kann die ganze Lage noch verschlimmern:

    • Verwenden Sie auf keinen Fall Lötlampen, Bunsenbrenner usw.. Durch die offenen Flammen können sich Stoffe und Gegenstände der näheren Umgebung entzünden. Außerdem kann durch freigewordene Rohre heiße Luft entweichen und an unsichtbaren Stellen ein Feuer entfachen. Bedenken Sie, dass Leitungen auch an unerreichbare und versteckte Winkel führen können.

    • Auftauarbeiten sollten immer ohne elektrischen Strom durchgeführt werden. Aufgetautes Eis ist Wasser und Wasser leitet Strom bekanntermaßen sehr gut.
    • Wenn sie mit offenem Feuer arbeiten müssen, halten Sie in jedem Fall Wasser bzw. einen Feuerlöscher bereit.

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    • Am besten eignen sich aber immer noch Haartrockner, Heizlüfter, Heißluftgebläse oder Dampfstrahlgeräte. Auch Wärmflaschen und Tücher, die in heißes Wasser getaucht werden, sind ebenfalls gut geeignet.

    • Wichtig ist, manche Versicherungen zahlen Schäden an eingefrorenen oder wiederaufgetauten Wasserleitungen nicht. Die Begründung heißt in den meisten Fällen Fahrlässigkeit. Lassen Sie aus diesem Grund Auftauarbeiten von einem Fachmann durchführen oder stellen Sie sicher, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen worden sind.