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Im Notfall 112

Einsatz – wer zahlt? Feuerwehr und Gemeinde bei Fortbildung zur Kostensatzung

| Aktuelles

Feuerwehrarbeit kostet – nicht nur Zeit und Engagement, sondern auch Geld. Um die Pflichtaufgabe „Aufstellen und Unterhalten einer Feuerwehr“ stemmen zu können, sieht die Bayerische Gesetzgebung für ihre Gemeinden die Möglichkeit vor, für bestimmte Einsätze Kostenersatz zu verlangen. Die Gemeinde Wenzenbach hat dazu kürzlich eine neue Gebührensatzung verabschiedet.

Gemeinsam mit der Kämmerei der Gemeindeverwaltung haben wir an einer Fortbildung des Bayerischen Gemeindetags teilgenommen. Ziel war es, bereits bei der Berichtserstellung durch die Feuerwehr eine rechtssichere Basis für mögliche Abrechnungen zu schaffen. Inhalte waren unter anderem die Tatbestände des Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz, Bescheidsmuster, die neue Kostensatzung sowie aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Auch der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen war wertvoll.

Wichtig: Der Kostenersatz betrifft nur bestimmte Einsatzarten – etwa bei grober Fahrlässigkeit oder technischen Hilfeleistungen auf Anforderung. Die Allgemeinheit soll nicht unnötig belastet werden, aber auch nicht für alles allein aufkommen müssen.

Neben der kommunalen Finanzierung unterstützt auch unser Feuerwehrverein die aktive Abteilung – ehrenamtlich, unbürokratisch und mit Herzblut. Ob bei der Nachwuchsförderung, Ausrüstung oder Kameradschaftspflege: Wer uns dabei helfen will, ist herzlich eingeladen.

Gemeinsam für unsere Feuerwehr in Wenzenbach.