Skip to main content

Im Notfall 112

Feuerwehreinsatz kostenlos oder Gebührenpflichtig?

Bei einem Verkehrsunfall, Wasserschaden oder anderen Unglückfällen sind viele Menschen für die rasche und kompetente Hilfe der Feuerwehr sehr dankbar. Die Betroffenen stehen meist unter Schock und können kaum glauben, was soeben mit ihrem Hab und Gut passiert ist, bzw. wie viel davon noch übrig geblieben ist. Nachdem der erste Schreck überstanden ist und die Geschädigten gerade mit der Schadensbehebung beschäftigt sind, kommt dann von Seiten der Gemeindeverwaltung zuweilen auch noch ein Gebührenbescheid für den Feuerwehreinsatz ins Haus geflattert.

Manch einer, der diesen Beitrag liest, wird sich fragen:

"Ja, ist der Einsatz der Feuerwehr nicht mehr kostenlos?

Eine präzise Antwort hierauf ist sehr kompliziert, aber wir wollen es versuchen:
15042011 1

    • Alle Hilfeleistungen der Feuerwehren im Rahmen der gesetzlichen Pflichtaufgaben sind gebührenfrei, wenn es sich um Brandbekämpfung oder die unmittelbare Rettung oder Bergung von Personen oder Tieren handelt (ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz so verankert).

    • Dagegen können z. B. Aufwendungen im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge veranlasst worden sind, bereits kostenpflichtig sein.
    • Gleiches trifft natürlich für sog. freiwillige Leistungen der Feuerwehr und für Einsätze zu, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige herbeigeführte Gefahr veranlasst wurden, z.B. fahrlässiges und unvorsichtiges Verbrennen von Gartenabfällen.
    • Auch vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschalarmierung der Feuerwehr, z.B. durch "übermütige Zeitgenossen", sowie bei Falschalarmierung durch private Brandmeldeanlagen entstehen Kosten.

    • Auch sind angeordnete Sicherheitswachen, zu welcher die eingesetzte Wehr verpflichtet wird, kostenpflichtig.


Achtung Wichtig: Wenn sie Zweifel daran haben, ob die Feuerwehr benötigt wird oder nicht, sollen sie lieber einmal öfter als einmal zu wenig anrufen - denn sollte sich herausstellen, dass die Feuerwehr nicht erforderlich war, werden auch selbstverständlich keine Gebühren erhoben.

Wie kann man sich hier einigermaßen absichern?
Neben den materiellen Schäden sind bei vielen Versicherungen auch die bereits angesprochenen Gebührenbescheide der Gemeinde Teil der Schadensregulierung. Da der jeweilige Leistungsumfang je Anbieter unterschiedlich ist, fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Versicherung nach.

30032010 2

Sollten sie doch mal einen Gebührenbescheid bekommen, hier ein paar Informationen oder Erklärungen von Seiten der Feuerwehr Wenzenbach dazu:

  • Im bayerischen Feuerwehrgesetz steht: Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe den Abwehrenden Brandschutz und den Technischen Hilfsdienst sicherzustellen. Dazu haben sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
  • Die obengenannten Gebührenbescheide der Gemeinde dienen der Senkung der Unterhaltskosten für die gemeindlichen Feuerwehren. Das hier eingenommene Geld wird von der Gemeinde vereinnahmt und kommt somit nicht direkt der jeweiligen Feuerwehr zu Gute.
  • Man darf aber auch nicht verschweigen, dass Ausgaben und Aufwendungen einer Feuerwehr aufs Jahr gesehen, immer höher als die Einnahmen durch solche Gebührenbescheide sind. Obwohl die Einsatzkräfte für ihre Tätigkeit keinen Lohn erhalten, sind die Feuerwehren nicht kostenlos zu erhalten. Für Gebäude- und Geräteunterhalt, Fahrzeugkosten, Schutzkleidung und Ausrüstung muss die Gemeinde Wenzenbach z. B. für ihre drei Feuerwehren pro Jahr ca. 113.000 € aufzubringen. Nach Abzug der Gebühren für die Einsätze von ca. 15.000 € jährlich, verbleibt der Gemeinde im Bereich Feuerwehren ein "Minus" von 98.000 pro Jahr. Dabei sind in dieser Rechnung Investitionskosten z.B. die Neubeschaffung von Fahrzeugen oder Baumaßnahmen an Gerätehäusern noch gar nicht enthalten.

Fazit:

    • Die Gemeinde muss zur Sicherheit der Bürger Feuerwehren aufstellen und auch für den Unterhalt aufkommen.
    • Die Feuerwehren wiederum haben mit der Abrechnung von Einsätzen absolut nichts zu tun.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder wenn sie genau wissen wollen, wie die jeweilige Gemeinde in solchen Situationen verfährt, nehmen Sie sich einfach Zeit und stellen sie ihre individuellen Fragen der Gemeindeverwaltung.